IHKs begrüßen Bundesverwaltungsgericht-Urteil
Pressemeldung der IHK Hessen vom 24. Juni 2010 zum Thema politische Äußerungen in den Themenkomplexen Bildungs-, sowie der Energie- und Umweltpolitik.
24.6.2010: Die hessischen Industrie- und Handelskammern begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach sich die IHKs auch weiterhin zu Themen äußern dürfen, welche die Interessen der gewerblichen Wirtschaft berühren. Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dessen Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, wird die einschränkende Auslegung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zurückgewiesen und Rechtssicherheit hergestellt. Demnach dürfen sich die IHKs zu allen Themenkomplexen äußern, die nachvollziehbare Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. Das bedeutet, dass sich die IHKs auch weiterhin zu Fragen der Bildungs-, sowie der Energie- und Umweltpolitik äußern und somit auch künftig ihre Aufgabe der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung im Sinne der Mitgliedsunternehmen wahrnehmen können.
Zu Recht erwartet das Bundesverwaltungsgericht, dass die Industrie- und Handelskammern die Auswirkungen auf die Wirtschaft nachvollziehbar begründen. Auch zukünftig werden die hessischen IHKs darauf achten, in Stellungnahmen den Bezug zu den Belangen der Wirtschaft deutlich herauszuarbeiten.
Das Gericht hat weiterhin darauf verwiesen, dass sich die IHKs objektiv und angemessen zu äußern haben. Aus der mündlichen Verhandlung vom 23. Juni 2010 und aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts wird zudem deutlich, dass das Bundesverwaltungsgericht großen Wert auf die Beteiligung der zuständigen Gremien bei der Meinungsbildung innerhalb der IHK-Organisation legt.
Zu Recht erwartet das Bundesverwaltungsgericht, dass die Industrie- und Handelskammern die Auswirkungen auf die Wirtschaft nachvollziehbar begründen. Auch zukünftig werden die hessischen IHKs darauf achten, in Stellungnahmen den Bezug zu den Belangen der Wirtschaft deutlich herauszuarbeiten.
Das Gericht hat weiterhin darauf verwiesen, dass sich die IHKs objektiv und angemessen zu äußern haben. Aus der mündlichen Verhandlung vom 23. Juni 2010 und aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts wird zudem deutlich, dass das Bundesverwaltungsgericht großen Wert auf die Beteiligung der zuständigen Gremien bei der Meinungsbildung innerhalb der IHK-Organisation legt.
Weitere Informationen:
Alexander Schaub











