Hessische IHKs begrüßen neues Hochschulgesetz

Pressemeldung der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen vom 03.03.2010.

03.03.2010: Die hessischen IHKs begrüßen das novellierte Hochschulgesetz. Im Besonderen gilt dies für die Ausweitung des Personenkreises, die eine Hochschulzugangsberechtigung aufgrund einer Aufstiegsfortbildung erhalten“, sagte Dr. Roland Lentz, Federführer Schule und Hochschule der hessischen IHKs. In der Stärkung der Hochschulen beim Wissens- und Technologietransfer sehe die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern außerdem einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur schnelleren Umsetzung von wissenschaftlichem Know-how in anwendungsorientierte Produkte.

Immer öfter werden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen mit einem stärkeren technologischen Wettbewerb konfrontiert. „Die Stärkung der Hochschulen und die Ausweitung ihrer Autonomie sollten die Hochschulen daher als Chance nutzen, um ihr Profil zu schärfen und um sich als Standortfaktor in der Region zu positionieren“, sagte Dr. Lentz.

Optimierungsbedarf sehen die hessischen IHKs insbesondere im Bereich der dualen Studiengänge. „Dass das duale Studium nicht in jedem Bundesland ein gleichartiges Niveau leistet, sieht die Wirtschaft kritisch. Hier brauchen wir von der Politik Qualitätskriterien, die zu einem einheitlich hohen Ausbildungsniveau beitragen“, sagte Dr. Lentz. Hessenweit seien lediglich rund 3.000 Studierende in dualen Studiengängen eingeschrieben. Im benachbarten Baden-Württemberg studierten dagegen 21.000 junge Menschen dual. „Hessische Unternehmen haben einen hohen Bedarf an diesem Ausbildungsmodell; derzeit nutzen sie jedoch nicht selten die Berufsakademien außerhalb Hessens“, sagte Dr. Lentz.

Darüber hinaus plädieren die hessischen IHKs für einen optimierten Informationsfluss zwischen Hochschule und Wirtschaft. Feedback aus den Unternehmen sollten sich in den Strukturen der Hochschulen, beispielsweise bei der Ausgestaltung von Praktika, wiederfinden.
Weitere Informationen: Annett Munterer
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