Steuerrecht muss wettbewerbsfähiger werden

Pressemeldung der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen vom 03.03.2010.

03.03.2010: Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern fordert die hessische Landesregierung und die Bundesregierung auf, für eine grundlegende Neuordnung des Steuerrechts einzutreten. „Das deutsche Steuersystem ist reformbedürftig. Die Vielzahl der steuerlichen Regelungen folgt keinem schlüssigen Gesamtkonzept, sondern ist eine schlichte Ansammlung verschiedenster Einzelbestimmungen. Zunehmende Intransparenz, Widersprüchlichkeit und Verkomplizierung des Steuerrechts führen nicht nur zu massiven Vertrauensverlusten bei Bürgern und Unternehmen, sie schaden auch erheblich dem Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagt Dr. Matthias Leder, Hauptgeschäftsführer der IHK Gießen-Friedberg und Federführer Steuern der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen. Entscheidend sei, Deutschland als attraktiven Anlage- und Produktionsstandort weiter zu entwickeln und krisenfester zu machen. Nur so ließen sich auch zukünftig Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern. „Leitlinien eines zukünftigen Steuerrechts müssen Einfachheit, Nachvollziehbarkeit und international konkurrenzfähige Steuersätze sein. Mit einem Abbau von Ausnahme- und Subventionstatbeständen lassen sich missbräuchliche Gestaltungen verhindern und mehr finanzielle Spielräume schaffen, die allgemeine Tarifsenkungen finanzierbar machen“, sagt Dr. Leder.

In dem 13 Eckpunkte umfassenden Positionspapier „Steuerpolitische Positionen der IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen“ fordern die hessischen IHKs u.a. die Abschaffung der Zinsschrankenregelung, die Aussetzung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und einen leistungsfördernden Einkommensteuertarif.

Die Politik sollte in der andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise die Zinsschranke abschaffen bzw. zumindest aussetzen. Durch die Zinsschrankenregelung sind Zinsaufwendungen nur bis zu einer Freigrenze von 3 Mio. € voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Diese Restriktion kommt einer Substanzbesteuerung gleich. Ein Unternehmen bezahlt in einem solchen Fall also Steuern nicht aus Gewinn, sondern aus Rücklagen. Dadurch wird die Eigenkapitalbasis der Unternehmen in der Krise zusätzlich geschwächt. Zur Bewältigung der aktuellen Krise sollte die Zinsschrankenregelung sofort für zwei Jahre ausgesetzt werden. Statt einer Freigrenze sollte darüber hinaus ein Freibetrag in Höhe von 5 Mio. € eingeführt werden. Ein Freibetrag verhindert missbräuchliche Gestaltungen bei Erreichen des Schwellenwertes viel eher als eine Freigrenze. Als systematische Lösung muss die Zinsschranke komplett abgeschafft und durch eine einfache und unbürokratische Missbrauchbekämpfungsregelung ersetzt werden.

Als weitere Antikrisenmaßnahme sollten die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen abgeschafft bzw. ausgesetzt werden. Die Hinzurechnungen von Mieten, Pachten, Zinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer führen insbesondere in der gegenwärtigen Krise zu einer erheblichen Substanzbesteuerung der Unternehmen. Die Hinzurechnungen haben auch nicht zu einer Stabilisierung des Aufkommens der Gewerbesteuer beigetragen. Sie verhindern vielmehr eine schnelle Erholung der Wirtschaft nach der Krise. Inzwischen hat die Bundesregierung eine Gemeindefinanzkommission eingesetzt. Die Kommission sollte eine Reform anregen, bei der die Gewerbesteuer durch eine kommunale Gewinnsteuer mit Hebesatzrecht ersetzt wird. Weiterhin sollten die Kommunen an der stabilen Umsatz- oder Lohnsteuer beteiligt werden. Als Sofortmaßnahme zur Bewältigung der aktuellen Krise empfehlen die hessischen IHKs, die Hinzurechnungen für einen Zeitraum von zwei Jahren auszusetzen. Als Kompensation könnte die Steuermesszahl so weit angehoben werden bis die Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Hinzurechnungen ausgeglichen sind. Derzeit liegt die Steuermesszahl bei 3,5 Prozent. Multipliziert mit dem Gewerbeertrag eines Unternehmens und dem Gewerbesteuerhebesatz einer Kommune, errechnet sich die Gewerbesteuerschuld eines Unternehmens. Würden nun die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag eines Unternehmens entfallen, so würden die Gewerbeerträge und dadurch auch das Steueraufkommen der Kommunen sinken. Um das Steueraufkommen jedoch konstant zu halten, müsste die Steuermesszahl entsprechend nach oben korrigiert werden.

Zur Mittelstandsentlastung und Investitionsförderung ist ein leistungsfördernder Einkommensteuertarif notwendig. Der Tarif wurde über Jahrzehnte weder an Inflation noch an nominale Einkommenssteigerungen angepasst. Dadurch wurden die steuerlichen Pausch- und Freibeträge stetig entwertet sowie die Belastung durch die kalte Progression verstärkt. Es handelt sich um eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Steigerungen der Einkünfte lediglich zu einem Inflationsausgleich führen und gleichzeitig der Einkommensteuertarif nicht der Inflationsrate angepasst wird. Den Einkommensteuerzahlern verbleibt netto zu wenig vom Brutto. Insbesondere mittlere Einkommen werden durch den Knick im Lohn- und Einkommensteuertarif, dem so genannten Mittelstandsbauch, zu hoch belastet. Der Tarif sollte an die Inflation, z.B. alle fünf Jahre, angepasst werden, um die automatischen Steuererhöhungen über die kalte Progression abzumildern. Den leistungsfeindlichen Mittelstandsbauch gilt es abzutragen. Davon würden alle Einkommensteuerzahler profitieren.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier:
Weitere Informationen: Annett Munterer
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