Hochschule
Der Politikbereich Hochschule in der Übersicht sowie die Stellungnahmen und Resolutionen aus diesem Bereich.
Der Politikbereich Hochschule beinhaltet folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Pro-Aktives Lobbying zu hochschulrelevanten Gesetzen und Verordnungen
- Praxisnahe Studiengänge: Kooperative Studiengänge, Berufsakademien
- Bachelor- / Master-Reform
- Durchlässigkeit duales - tertiäres System
- Stellungnahmen zu hochschulrelevanten Gesetzen und Verordnungen
- Entwicklung / Förderung von Initiativen / Projekten zur Stärkung der Zusammenarbeit Hochschule – Wirtschaft
- Erarbeitung hochschulpolitischer Positionen
- Entwicklung und Durchführung von Umfragen
- Verfassen von Reden, Statements, Beiträgen zu Publikationen, Informationsmaterialien
Positionen und Stellungnahmen:
Neues Hessisches Hochschulgesetz seit 01. Januar 2010
Seit 01. Januar 2010 gilt in Hessen ein neues Hochschulgesetz. Es gibt der TU Darmstadt noch mehr Autonomie als bislang. Die hessische Wirtschaft begrüßt besonders die Regelungen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers. Aufgabe der hessischen Hochschulen ist unter anderem nun auch die Förderung des Technologietransfers. Darüber hinaus sollen Konzepte für den Wissens- und Technologietransfer mit der Wirtschaft in die Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschule aufgenommen werden. Auch das duale Studium ist erstmals als Studienform im Hochschulgesetz benannt. Aus Sicht der Wirtschaft gibt es besonders hier viel versprechende Ausbaupotenziale, die systematisch angegangen werden müssen. Im Bereich des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte gibt es im neuen Gesetz aus Sicht der IHKs keine Verbesserungen. Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, die nicht die Bezeichnung "Meister" im Namen der Aufstiegsfortbildung haben, wird nach wie vor durch eine Verordnung geregelt. Die IHKs werden darauf hinwirken, dass die KMK-Beschlüsse von 2009 zum verbesserten Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in der Verordnung entsprechend umgesetzt werden und damit mehr Absolventen der beruflichen Bildung als bislang einen Hochschulzugang erhalten.
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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung für das Hessische Hochschulgesetz und des Gesetzes zur Änderung des TUD-Gesetzes
12.10.2009: Die IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen kommentiert in der aktuellen Stellungnahme zur Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes Regelungen, die einen besonderen Bezug zur Wirtschaft aufweisen und für das duale Bildungssystem von zentraler Bedeutung sind, z.B. der Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Ein weiteres wichtiges Thema für die IHKs ist der Technologietransfer. Dieser muss nach Ansicht der Wirtschaft verbessert und zur gesetzlichen Aufgabe der Hochschulen gemacht werden.
Stellungnahme (PDF)
Stellungnahme zum Entwurf für die Novellierung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG)
03.08.2009: Die hessischen IHKs begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung die Gelegenheit der Novellierung des HHG genutzt hat, um den Wissens- und Technologietransfer stärker im Aufgabenkanon der Hochschulen zu verankern. Sie unterstützen den stärkeren Einbezug der Wirtschaft in die Organisation der Hochschulen, sprechen sich für einen intensiven Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft an den Hochschulstandorten aus und bringen ihre Kompetenzen in die Hochschulentwicklung ein. Die IHKs fordern außerdem eine breitere Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte, die der Durchlässigkeit im Bildungsbereich nachhaltig Rechnung tragen soll.
Stellungnahme (PDF)
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes
12.08.2008: Die IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen nimmt zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) Stellung. Der Gesetzentwurf sieht vor, § 100d Abs. 3 Nr. 5 des HHG ersatzlos zu streichen. Damit würde die besondere Autonomie, die die Stiftungsuniversität Frankfurt am Main genießt, beschnitten.
Stellungnahme (PDF)
Stellungnahme zu Gesetzesänderungen zu Studienbeiträgen an hessischen Hochschulen
13.05.2008: Die IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen hat sich von Anfang an für die Einführung von Studienbeiträgen eingesetzt und befürwortet diese. Studienbeiträge erfüllen aus Sicht der hessischen IHKs zwei wichtige Funktionen: Sie sind erstens dazu geeignet, die Einnahmenbasis der Hochschulen zu verbreitern und zu diversifizieren. Damit fördern sie nicht zuletzt die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen. Zweitens forcieren sie den Qualitätswettbewerb unter den einzelnen Hochschulen um die besten Köpfe, um die besten Studienprogramme und -bedingungen, um einen effizienten Mitteleinsatz und damit um die Reputation der Hochschule.
Stellungnahme (PDF)
Kommentar zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
21.05.2007: Die vorgesehene Ausweitung des Auswahlrechts der Hochschulen bei Studienplatzbewerbern in bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkten Fächern wird von den hessischen IHKs begrüßt. Hochschulen sollen in Zukunft die jährliche Aufnahmekapazität individuell vornehmen können. Das stärkt die Autonomie der einzelnen Hochschule und ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Stellungnahme (PDF)