Resolution der IHK Offenbach zum Flughafenausbau
Der Flughafen Frankfurt am Main ist der größte Fracht- und der zweitgrößte Passagierflughafen Europas. Im weltweiten Luftverkehrssystem hat er eine bedeutende Drehkreuzfunktion.
1. Der Flughafen Frankfurt am Main ist der größte Fracht- und der zweitgrößte Passagierflughafen Europas. Im weltweiten Luftverkehrssystem hat er eine bedeutende Drehkreuzfunktion. Für die Region Rhein-Main ist die Funktionsfähigkeit des Flughafens ein entscheidender Faktor für die weitere wirtschaftliche Entwicklung.
2. Das Wachstum der Luftfahrtbranche und somit auch die Entwicklung am Flughafen Frankfurt wird sich nach den Prognosen auch zukünftig fortsetzen. Die Ereignisse des 11. September haben kurzfristig zu einem Rückgang der Passagierzahlen geführt. Langfristig gesehen ist diese Entwicklung, das hat auch die Zeit nach dem Golfkrieg gezeigt, nur eine Pause im Wachstumstrend der Luftfahrtbranche.
3. Die Kapazitäten am Flughafen Frankfurt sind weitgehend erschöpft. Der prognostizierte Zuwachs ist mit dem bestehenden System nicht zu bewältigen.
4. Im Rahmen des Mediationsverfahrens wurde eine Vielzahl von Aspekten bezüglich der Entwicklung des Flughafens Frankfurt untersucht. Als Ergebnis wurde ein Kompromiss zwischen Ausbaubefürwortern und -gegnern geschlossen. Dieser umfasst fünf untrennbar miteinander verbundene Teile: Optimierung des vorhandenen Systems, Kapazitätserweiterung durch Ausbau, Nachtflugverbot, Anti-Lärm-Pakt und Einrichtung eines regionalen Dialogforums.
5. In der öffentlichen Diskussion wird vielfach dieses Mediationspaket unzulässigerweise aufgeschnürt und einzelne Aspekte herausgelöst. Beispiel hierfür ist die Forderung nach einem sofortigen Nachtflugverbot bei gleichzeitiger Ablehnung jeglicher Kapazitätserweiterungen.
6. Die Vollversammlung steht hinter den Inhalten des Mediationspakets und lehnt das Herauslösen einzelner Aspekte ab. Der historische Kompromiss im Mediationsverfahren darf nicht gefährdet werden. Eine Kapazitätserweiterung am Flughafen Frankfurt kann nur vor dem Hintergrund einer Entlastung der Bevölkerung durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erfolgen. Dieses gilt auch in die andere Richtung. Ein Nachtflugverbot ist nur umsetzbar, wenn gleichzeitig die Kapazitäten am Tage erhöht werden.
7. In der derzeitigen Situation wird die Kapazitätserhöhung meist nur auf den Neubau einer Bahn reduziert. Die Vollversammlung fordert, dass auch weiterhin die Möglichkeit der Einbindung des Flugplatzes Erbenheim in das Flughafenkonzept zu prüfen ist. Zusätzlich ist die Verlagerung von Flügen zum Flugplatz Hahn durch den Ausbau der Verkehrsverbindungen zwischen Hahn und Rhein-Main zu unterstützen.
Offenbach am Main, 04.12.2001











