IHKs empfehlen Kurzarbeitergeld statt Stellenstreichung

Pressemeldung der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen vom 05.01.2009.

05.01.2009: Die hessischen IHKs empfehlen ihren Mitgliedern, bei rückläufigen Aufträgen von der Möglichkeit des Kurzarbeitergeldes Gebrauch zu machen und auf Stellenstreichungen möglichst zu verzichten. "Kurzarbeitergeld ist eine gangbare Alternative", sagte der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handelskammern, Matthias Gräßle, im Vorfeld der für Mittwoch dazu in Berlin angesetzten Beratungen im Bundesarbeitsministerium. "Niemand weiß, wie tief und wie lang die Krise sein wird. Kurzarbeitergeld ist oft eine Chance, die Belegschaft zu halten und so bei wieder anspringender Konjunktur sofort ohne Abstriche wettbewerbsfähig am Markt zu sein."

Gräßle erinnerte daran, dass das Kurzarbeitergeld nicht nur von großen Unternehmen, sondern auch von mittelständischen Betrieben in Anspruch genommen werden kann. "Kurzarbeitergeld hängt nicht von der Größe des Unternehmens und von der Zahl der Beschäftigten ab." Mit einem Anruf beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit bzw. bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit lasse sich das Vorgehen schnell abstimmen.

Die IHKs wollen in weiteren Gesprächen in Berlin erreichen, dass Anträge auf Kurzarbeit vereinfacht und für einen größeren Kreis von Unternehmen bewilligt werden. Darüber wird der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit dem Bundesarbeitsministerium beraten. Neben dem Kurzarbeitsprogramm weisen die IHKs in Hessen auch verstärkt auf das neue Förderprogramm der Landesregierung für mittelständische Betriebe hin ("Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften").
Weitere Informationen: Annett Munterer
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